Auto: Führerschein, Masken, Versicherung – Das ändert sich 2023 im Straßenverkehr
Köln – Mit dem Jahreswechsel stehen wieder einige Änderungen bevor, so auch für Autofahrende. Neben regelmäßig wiederkehrenden Dingen wie der Frage, wann die nächste Hauptuntersuchung ansteht, gibt es auch einige neue Regelungen. So müssen Führerscheine umgetauscht werden, Versicherungsbeiträge sowie Prämien werden angepasst. Und der verpflichtende Inhalt des Verbandkastens ändert sich. Wir erklären, worauf sich Autofahrerinnen und -fahrer im Jahr 2023 einstellen müssen.
Tüv, Dekra und Co: Wer muss 2023 zur HU?
Tüv-Plaketten gibt es in sechs verschiedenen Farben. Das soll nicht für buntere Straßen sorgen, sondern hat einen ganz simplen Grund. Jede Farbe steht für das Jahr, in dem das Auto zur Hauptuntersuchung (HU) muss. 2023 sind alle Fahrzeuge mit einer rosa Plakette an der Reihe. Die Zahl ganz oben auf der Plakette zeigt an, in welchem Monat die HU fällig ist.
Besteht das Auto die Hauptuntersuchung, gibt es eine neue Plakette, dann in Orange. Die nächste HU ist dann 2025 fällig. Autos, die 2023 zugelassen werden, erhalten eine blaue Plakette. Denn nach einer Erstzulassung steht die erste HU erst nach drei Jahren an.
Masken im Auto: Übergangsfrist endet
Im Zuge der Corona-Pandemie gilt seit Februar 2022 die Regel, dass im Verbandkasten eines Autos zwei Masken zu finden sein müssen. Medizinische Masken sind hierbei ausreichend. Einhergehend mit dieser Regel wurde eine einjährige Übergangsfrist eingeführt, die demnach am 31. Januar 2023 endet.
Wer nach diesem Stichtag immer noch keine Masken im Auto dabei hat, fährt mit einem unvollständigen Verbandkasten und riskiert ein Bußgeld. Das liegt in der Regel bei fünf Euro. Ein neuer Verbandkasten muss nicht extra angeschafft werden, die Masken können dem alten einfach hinzugefügt werden.
THG-Prämie neu beantragen
Mit der Treibhausgasquote (THG-Quote) können Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos und E-Rollern Geld verdienen. Und zwar, indem sie das von ihnen eingesparte CO2 quasi weiterverkaufen, per Zertifikat. Abnehmer sind Mineralölunternehmen, die diese Zertifikate kaufen müssen, wenn sie sich nicht an die THG-Quote halten. So müssen diese für einen zu hohen CO2-Ausstoß zahlen, während E-Auto-Halterinnen und -Halter belohnt werden.
Die THG-Prämie wird jährlich ausgezahlt und variiert in ihrer Höhe, je nach Angebot und Nachfrage. Sie muss jedes Jahr neu beantragt werden.
E-Autos: Kaufprämie sinkt
Die Bundesregierung gestaltet die Förderung von Elektromobilität um. Im Zuge dessen sinkt zum Jahreswechsel auch die Kaufprämie für E-Autos, der sogenannte Umweltbonus. Weil die Nachfrage nach E-Autos steigt, werden die staatlich geschaffenen Anreize kleiner. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll es für Autos, die weniger als 40.000 Euro kosten, ab 2023 nur noch 4500 Euro geben, bislang sind es 6000 Euro. Für Autos, die einen Nettolistenpreis von 40.000 Euro bis 65.000 Euro haben, gibt es dann 3000 Euro. Aktuell sind es 5000 Euro. 2024 sollen die Summen dann weiter reduziert werden.
Zudem wird die gesamte Fördermenge gedeckelt. Für das kommende Jahr stehen 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung, für 2024 sind es 1,3 Milliarden Euro. Sind diese Mittel ausgeschöpft, kann keine Förderung mehr beantragt werden.
Auch bei den Anträgen für den Umweltbonus ändert sich im kommenden Jahr etwas. Ab September 2023 kann die Kaufprämie nur noch von Privatpersonen beantragt werden.
Plug-In-Förderung fällt weg
Sogar ganz gestrichen wird die Unterstützung von Plug-in-Hybriden, also Autos, die einen Verbrennungs- und einen E-Motor haben. „Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus“, teilt das BMWK mit.
Führerscheine müssen umgetauscht werden
In Deutschland müssen in den kommenden Jahren einige Führerscheine ausgetauscht werden, um eine Vorgabe der Europäischen Union umzusetzen und die Dokumente in der EU zu vereinheitlichen. 2023 endet die Frist für alle Führerscheine, die bis einschließlich 1998 ausgestellt und deren Inhaber zwischen 1959 und 1964 geboren wurden. Exakter Stichtag ist der 19. Januar.
Wie Sie Ihren neuen Führerschein beantragen, erfahren Sie hier.
CO2-Preis wird nicht erhöht
Die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine bekamen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland in erster Linie durch die Energiekrise zu spüren. So kletterten beispielsweise die Spritpreise in luftige Höhen.
Um Verbraucherinnen und Verbraucher hier nicht zusätzlich zu belasten, hat die Bundesregierung die eigentlich jährlich angesetzte Erhöhung der CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr für den anstehenden Jahreswechsel ausgesetzt. Die Abgabe pro Tonne bleibt somit bei 30 Euro, sodass zumindest ein Faktor für einen Anstieg der Benzin- und Dieselpreise gestrichen wurde.
Kfz-Versicherung: Neue Regionalklassen bedeuten andere Beiträge
Regionalklassen bestimmen mit darüber, wie hoch der Beitrag bei einer Kfz-Versicherung ausfällt. Je niedriger die Klasse ist, desto günstiger wird es – allerdings gibt es auch noch andere Faktoren. Jeder der 412 Zulassungsbezirke in Deutschland hat eigene Regionalklassen. Sie werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich neu berechnet und jeweils einzeln für Teil- und Vollkasko sowie Haftpflichtversicherung vergeben.
Für 2023 bedeutet das laut ADAC: Knapp 10,1 Millionen Autohalterinnen und -halter könnten auf günstigere Beiträge hoffen, für 5,5 Millionen werde es „vermutlich eher teurer.“ Für rund 26,8 Millionen ändere sich hinsichtlich der Regionalklassen nichts.
Mitsubishi-Pläne: Die Zukunft startet 2023
Fast schon abgeschrieben, nun zurück: Mitsubishi bleibt in Europa, bringt im kommenden Jahr zwei neue Modelle und wird auch hierzulande von der E-Offensive in der gemeinsam mit Renault und Nissan geschlossenen Allianz profitieren. Sogar eine Neuauflage des Outlander ist nicht mehr ganz unmöglich, wie Geschäftsführer Werner H. Frey durchblicken lässt.

"Das ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft", bewertet Frey die kürzlich erfolgten neuen Ankündigungen der Allianz zur Strategie der nächsten Jahre, in der auch Mitsubishis Europa-Arm eine wichtige Rolle spielt. Noch vor anderthalb Jahren hatten die Japaner verkündet, keine neuen Modelle mehr auf den Kontinent bringen zu wollen. Das wäre für die Marke wohl ein Tod auf Raten gewesen. Doch der damals neu angetretene Renault-Chef Luca de Meo änderte den Plan und startete den Rückzug vom Rückzug.
Robuste Image
Beginnen soll der Neuanfang 2023 mit einer Neuauflage des Kompakt-SUV Mitsubishi ASX. Früher ein Bestseller im Programm der Marke ist der mittlerweile fast zwölf Jahre alte Allrader längst von der Konkurrenz links und rechts überholt worden. Die zweite Generation soll wieder aufschließen und nutzt dafür die Plattform des Renault Captur. Flankiert wird sie wenig später von einem Kleinwagen auf Clio-Basis. Die Differenzierung zu den Renault-Modellen soll laut Frey nicht zuletzt über eine besonders großzügige Garantie von fünf Jahren laufen, die das traditionell robuste Image der Marke unterstreicht.
"Weitere Modellplanungen sind noch nicht konkret", sagt Frey. Aktuell laufen jedoch Verhandlungen, ob der bereits in anderen Ländern eingeführte Outlander noch Europa kommt. Das Mittelklasse-SUV zählte in der aktuellen Generation lange Zeit zu den erfolgreichsten Plug-in-Hybriden und könnte auch in der Neuauflage in die Lücken stoßen, die die europäischen Premiumhersteller in dem Marktsegment vor allem im mittleren Preissegment offenlassen. Die Chance anderer internationaler Modelle, wieder nach Europa zu kommen, scheinen jedoch gering. Die Marke wird sich vor allem auf Schwestermodelle von europäischen Renault-Pkw konzentrieren.
Mitsubishi ASX (2020) Bildergalerie
Mitsubishi: Teil der Elektro-Offensive der Allianz
Sehr positiv sieht Frey, dass Mitsubishi Teil der Elektro-Offensive der Allianz ist. Wie genau sich das im künftigen Modellprogramm niederschlägt, ist allerdings noch unklar. "Wir werden nun analysieren, in welchen Segmenten wir die größten Chancen für Mitsubishi-E-Autos sehen", so Frey. Zur Wahl steht unter anderem ein Ableger des künftigen E-Kleinwagens Renault 5 als auch ein Modell auf Basis des Renault Mégane E-Tech.
Bis die Neuheiten kommen, muss sich Mitsubishi auf seine aktuelle, recht übersichtliche Modellpalette konzentrieren. Die vertraut neben dem überalterten ASX, dem Pick-up L200 und dem elektrifizierten Crossover-Modell Eclipse Cross vor allem dem Kleinstwagen Space Star, der mit knapp 22.000 Einheiten 2021 mehr als die Hälfte der Mitsubishi-Neuzulassungen in Deutschland verantwortete. Der vor allem bei Privatkunden beliebte Preisbrecher läuft noch bis 2024 weiter. Wenn es einen Nachfolger gibt, dürfte der wohl elektrisch werden.
Mitsubishi Eclipse Cross Plug-in Hybrid (Fahrbericht) Bildergalerie
Mitsubishi L200 (2019) Bildergalerie
Änderungen für Autofahrer im Jahr 2023 – EU Neuwagen Ford Transit, VW T6 Transporter, VW Crafter
Weniger Zuschüsse für Elektro und Hybrid, der fällige Führerscheintausch und ein erweiterter Erste-Hilfe-Kasten mit Maske: So in etwa lässt sich zusammenfassen, auf was Sie sich beim Autofahren ab Januar 2023 einstellen müssen.
Neuregelung für E-Autos und Hybrid
Die Rot-Gelb-Grüne-Koalition hat die Förderung der E-Mobilität neu geregelt und die Kaufprämie für Elektroautos gesenkt. Infolgedessen sinkt auch der Herstelleranteil. Das bedeutet: Statt der bislang bis zu 9.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines neuen E-Autos gibt es dann maximal 6.750 Euro: Für Fahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis gibt es 4.500 statt 6.000 Euro vom Staat, dazu 2.250 Euro vom Hersteller. Bis 65.000 Euro Nettolistenpreis zahlt der Staat 3.000, die Hersteller 1.500 Euro – und das gilt ab 1. September 2023 nur noch für Privatpersonen.
Für das kommende Jahr stehen insgesamt 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung, für 2024 nur noch 1,3 Milliarden. Wenn der Fördertopf leer ist, ist Schluss mit der jeweiligen Förderung.
Mit der Neuregelung fällt die Förderung für Plug-in-Hybride, also Autos mit einem Antriebsmix aus Verbrennungs- und E-Motor und externer Auflademöglichkeit, komplett weg. Entsprechende Autos müssen noch bis Jahreswechsel zugelassen werden, um die Prämie zu erhalten.
Änderungen im Erste-Hilfe-Kasten: Die Maske muss mit
Anfang dieses Jahres wurde die Regel eingeführt, dass im Verbandkasten zwei Masken mitgeführt werden müssen (medizinische Masken reichen aus, Sie können sie einfach mit in den Kasten legen). Ende Januar endet die Übergangsfrist für diese Regelung – wer dann keine Masken im Auto dabei hat, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von fünf Euro rechnen. Als Halter müssen Sie zehn Euro zahlen, wenn Sie Ihr Auto einem anderen Fahrer ohne oder mit einem unvollständigen Verbandkasten überlassen.
Neue TÜV-Plakette: Diese Farbe ist 2023 dran
Falls Ihr Auto eine rosafarbene TÜV-Plakette am Kennzeichen kleben hat, sollten Sie im Jahr 2023 zur Hauptuntersuchung. Den Monat erkennen Sie an der oben stehenden Zahl. Die neue Plakette wird Orange sein; die nächste Fahrt zum TÜV ist dann im Jahr 2025 fällig.
Einzige Ausnahme: Autos, die neu zugelassen werden. Sie erhalten eine blaue Plakette, die drei Jahre lang gültig ist.
Führerschein-Umtausch: Dieser Jahrgang ist betroffen
Wenn Sie noch einen alten „Lappen“ in Rosa oder Grau haben und zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, müssen Sie sich jetzt ranhalten: Bis zum 19. Januar 2023 können Sie sie noch gegen den neuen, fälschungssicheren Scheckkartenschein umtauschen.
Wenn Sie ab dann mit dem alten Führerschein erwischt werden, sind zehn Euro fällig und Sie erhalten die Auflage, das neue Dokument nachzureichen. Zum 19. Januar 2024 sind dann die Jahrgänge 1965 bis 1970 fällig. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro.